Satzung des TSV Beverstedt e.V.

Die Satzung des TSV Beverstedt e.V. kannst Du hier herunterladen:

Corona Regelungen

Nutzung der Außenanlage & des Tennishauses

Bitte haltet Euch an die Hygieneregeln, die auf Grund der Corona – Pandemie leider notwendig geworden sind.

Hier eine Zusammenfassung in Bild und Schrift.

Corona-Hinweise

Hygienekonzept des Tennissportverein Beverstedt e.V.

Die vom Tennisverein Beverstedt angeführten Vorschläge erfolgen unter der Prämisse, dass die durch die Bundesregierung, den Länderregierungen und den örtlichen Behörden vorgegebenen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und deren Umsetzung zu beachten sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es hierbei zu länder- und regionalspezifischen Unterschieden kommen kann.

Stand: 30.04.2020 und gilt am dem 06. Mai 2020

 

Grundsätzliches

  1. Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten muss zu Hause geblieben werden.
  2. Zu den Corona-Beauftragten des Vereins werden alle Vorstandsmitglieder benannt. Der Corona-Beauftragte ist im Wesentlichen verantwortlich für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den Verein und Ansprechpartner*in für alle die Thematik Corona betreffenden Themen (z. B. Abstandsregel, Verhaltensregeln (keine Händeschütteln, direktes Verlassen des Geländes, Hinweis auf Hygieneregeln).
  3. Nur Vereinsmitglieder dürfen die Platzanlage betreten und müssen sich in den Belegungsplan eintragen, wann und wie lange er/sie auf der Anlage war. Nur so kann eine mögliche Infektionskette nachverfolgt werden.
  4. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss immer zu allen anderen Personen auf der Anlage eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zur Anlage.
  5. Das Betreten und Verlassen des Platzes muss auf direktem Weg erfolgen. Nachfolgende Spieler dürfen den Platz erst betreten, wenn er vollständig geräumt wurde.
  6. Die Nutzung der Duschen und Umkleidekabinen ist nur für Einzelpersonen erlaubt. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
  7. Die Toiletten stehen zur Verfügung. Es darf sich immer nur eine Person im Sanitärbereich aufhalten.
  8. Während jeglicher Tennisplatzpflege müssen selbst mitgebrachte Einweghandschuhen getragen werden bzw. sind die Hände vor und nach der Platzpflege gründlich zu waschen.
  9. Sofern dem Verein bei Zuwiderhandlungen der Vorschriften Strafen auferlegt werden, sind diese von den Verursachern zu tragen.

 

Spielbetrieb

  1. Jedes Vereinsmitglied das die Platzanlage betritt, muss sich in den Belegungsplan eintragen, wann und wie lange er/sie auf der Anlage war.
  2. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden. In Bezug auf die Austragung von Doppel sind die entsprechenden, sich fortlaufend ändernden Verhaltensregeln der jeweils zuständigen Behörden zu beachten.
  3. Training: Ein Trainer darf bis zu zwei Personen trainieren. In diesem Falle befinden sich die Schüler jeweils auf einer Seite, der Trainer steht am Netz oder Platzrand. Er kann sich auch zwischen zwei Plätzen befinden und von dort aus Anweisungen geben. Offiziell ist er dann für die zwei Plätze der Corona Beauftragte, kann so auch den Ab- und Zugang regeln.
  4. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet. Aufgrund des Kontaktverbots können andere Begrüßungsformen, die keinen Körperkontakt nach sich ziehen wie z. B. Kopfnicken, indischer Gruß, gewählt werden.
  5. Alle Spieler bringen ein eigenes Handtuch mit (Unterlage auf den Spielerbänken, Schweiß abwischen).
  6. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5 m) positioniert und dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
  7. Die Tennissachen sollten getrennt vom Spielpartner liegen.
  8. Zwischen den Spielstunden sollten Pausen eingefügt werden, ggf. um wichtige Gegenstände (Türklinke, Bänke) zu desinfizieren.
  9. Beim Abziehen müssen selbst mitgebrachte Einweghandschuhe getragen werden.
  10. Alle Spieler müssen mit ihren eigenen gekennzeichneten Bällen (z. B. TNB TOUR 2.0) spielen und sollten fremde Bälle nur mit dem Schläger berühren.

Corona-Beauftragte sind alle Mitgleder des Vorstandes.

Hinweise zur Gemeinschaftsordnung

1. Arbeitdienst

Zum Arbeitsdienst von mindestens 5 Stunden pro Saison ist verpflichtet:

a) Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, und mehr als 10 Stunden pro Saison gespielt hat.
b) alle Mannschaftsspielerinnen und –spieler, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Nicht geleisteter Arbeitsdienst wird mit 15,00 € pro nicht geleistete Stunde berechnet.
Die Abbuchung erfolgt vom Konto gemäß Einzugsermächtigung.

2. Platzbelegung

Die Platzbuchung ist zwingend vor Betreten des Platzes durchzuführen.
Das Eintragen der Spielstunde (Platzbuchung) darf je nach Platz 3 bis 7 Tage vor dem Spieltermin erfolgen (Platz 1 und 2 = 7 Tage), Platz 3 und 4 = 3 Tage).
Bei der Platzbuchung sind alle Spieler (Buchender und alle Mitspieler) im Buchungsportal zu vermerken.
Je Buchungszeitraum und Platz sind bis zu 2 Platzreservierungen im Voraus möglich. Sollte die Buchung nicht wahrgenommen werden können, ist der Platz sofort, spätestens jedoch 2 Std. vor Startzeit, zu stornieren. Bei wetterbedingten Ausfall des Spiels ist eine Stornierung nicht notwendig, die Stunde wird dann jedoch in der Jahresauswertung als Spielstunde gewertet.
Sollten gebuchte Plätze bei Nichtbenutzung nicht rechtzeitig storniert werden, kann der Vorstand eine Ermahnung aussprechen und bei mehrfachem Verstoß eine Strafpauschale von 15,- € pro Fall für das Mitglied verhängen. Gleiches gilt bei Platznutzung ohne verherige Buchung des Platzes. Das Mitglied erhält rechtzeitig vor Abbuchung vom Konto gemäß Einzugsermächtigung, mindestens 14 Tage, eine Aufstellung der Ihn zu Last gelegten Fehlbuchungen. Er kann dann Fehler in der Aufstellung zurückweisen.

3. Platzpflege

Das Spiel ist mindestens 5 Minuten vor Beginn der vollen Stunde zu beenden. Eingetretene Löcher sind sofort wieder zu schließen.
Der gesamte Platz ist abzuziehen. Je nach Wetterlage und Zustand des Platzes ist vor und/oder nach dem Spiel ausreichend zu wässern.
Abfall ist vom Platz zu entfernen.
Gesperrte Plätze dürfen nicht bespielt werden.
Die Plätze und das Vereinshaus sind abzuschließen.
Schlüssel können beim 1. Vorsitzenden gegen einen Selbstkostenpreis von 5,00 € erworben werden.
Das Nachmachen von Schlüsseln in eigener Regie ist nicht gestattet.

4) Vereinshaus

Das Vereinshaus sollte möglichst nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Das Haus ist nach Benutzung sauber zu verlassen.
Benutzte Gläser und Geschirr sind abzuwaschen, bzw. in den Geschirrspüler zu räumen.