Satzung des TSV Beverstedt e.V.

Die Satzung des TSV Beverstedt e.V. kannst Du hier herunterladen:

Hinweise zur Gemeinschaftsordnung

1. Arbeitdienst

Zum Arbeitsdienst von mindestens 5 Stunden pro Saison ist verpflichtet:

a) Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, und mehr als 10 Stunden pro Saison gespielt hat.
b) alle Mannschaftsspielerinnen und –spieler, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Nicht geleisteter Arbeitsdienst wird mit 15,00 € pro nicht geleistete Stunde berechnet.
Die Abbuchung erfolgt vom Konto gemäß Einzugsermächtigung.

2. Platzbelegung

Die Platzbuchung ist zwingend vor Betreten des Platzes durchzuführen.
Das Eintragen der Spielstunde (Platzbuchung) darf je nach Platz 3 bis 7 Tage vor dem Spieltermin erfolgen (Platz 1 und 2 = 7 Tage), Platz 3 und 4 = 3 Tage).
Bei der Platzbuchung sind alle Spieler (Buchender und alle Mitspieler) im Buchungsportal zu vermerken.
Je Buchungszeitraum und Platz sind bis zu 2 Platzreservierungen im Voraus möglich. Sollte die Buchung nicht wahrgenommen werden können, ist der Platz sofort, spätestens jedoch 2 Std. vor Startzeit, zu stornieren. Bei wetterbedingten Ausfall des Spiels ist eine Stornierung nicht notwendig, die Stunde wird dann jedoch in der Jahresauswertung als Spielstunde gewertet.
Sollten gebuchte Plätze bei Nichtbenutzung nicht rechtzeitig storniert werden, kann der Vorstand eine Ermahnung aussprechen und bei mehrfachem Verstoß eine Strafpauschale von 15,- € pro Fall für das Mitglied verhängen. Gleiches gilt bei Platznutzung ohne verherige Buchung des Platzes. Das Mitglied erhält rechtzeitig vor Abbuchung vom Konto gemäß Einzugsermächtigung, mindestens 14 Tage, eine Aufstellung der Ihn zu Last gelegten Fehlbuchungen. Er kann dann Fehler in der Aufstellung zurückweisen.

3. Platzpflege

Das Spiel ist mindestens 5 Minuten vor Beginn der vollen Stunde zu beenden. Eingetretene Löcher sind sofort wieder zu schließen.
Der gesamte Platz ist abzuziehen. Je nach Wetterlage und Zustand des Platzes ist vor und/oder nach dem Spiel ausreichend zu wässern.
Abfall ist vom Platz zu entfernen.
Gesperrte Plätze dürfen nicht bespielt werden.
Die Plätze und das Vereinshaus sind abzuschließen und sauber zu halten.
Schlüssel können beim 1. Vorsitzenden gegen einen Selbstkostenpreis von 5,00 € erworben werden.
Das Nachmachen von Schlüsseln in eigener Regie ist nicht gestattet.

4) Vereinshaus

Das Vereinshaus sollte möglichst nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Das Haus ist nach Benutzung sauber zu verlassen.
Benutzte Gläser und Geschirr sind abzuwaschen, bzw. in den Geschirrspüler zu räumen.